Informationsblatt der
Blauen Gebetsoase

in Sievernich

 

Februar 2005

 

Die kirchliche Bußordnung

Buße, Umkehr und Erneuerung müssen eine Grundhaltung jedes Christen sowie der ganzen Kirche sein.

Ein katholischer Christ ist verpflichtet, an jedem Sonntag und gebotenen Feiertag die hl. Messe mitzufeiern und wenigstens einmal im Jahr, und zwar in der österlichen Zeit (Aschermittwoch bis Pfingsten) an der Eucharistie durch den Empfang der heiligen Kommunion voll teilzunehmen.

Für jeden Kommunionempfänger gilt: Wer sich in schwerer Sünde von Gott abgewandt hat, muss umkehren und sich durch den Empfang des Bußsakramentes versöhnen lassen, ehe er zum Tisch des Herrn hinzutritt.

Der Aschermittwoch ist strenger Fasttag. Der katholische Christ begnügt sich an diesem Tag mit einer einmaligen Sättigung und verzichtet auf Fleischspeisen.

Diese Verpflichtung zum Fasten betrifft Erwachsene vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Beginn des 60. Lebensjahres. Das Abstinenzgebot (Verzicht auf Fleischspeisen) verpflichtet jeden Katholiken von vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Lebensende. Entschuldigt ist, wer durch Krankheit oder schwere körperliche Arbeit am Fasten oder an der Abstinenz gehindert ist. Neben der einmaligen Sättigung ist am Fasttag zu den beiden anderen Tischzeiten eine kleine Stärkung erlaubt.

An allen Werktagen der Fastenzeit sind wir aufgerufen, Buße im Sinne der Bergpredigt durch Gebet, Verzicht und Werke der Nächstenliebe zu verwirklichen.

- Gebet: Wir entsprechen dem Geist Jesu und dem Wunsch der Kirche, wenn wir in der Fastenzeit neu auf Gottes Zuwendung zu uns antworten und uns besonders darum bemühen, persönlich zu beten und das Familien- oder Gemeinschaftsgebet zu erneuern, zum Beispiel das Morgen- und Abendgebet, das Tischgebet oder den "Engel des Herrn". Gemeinschaft mit Gott sollten wir in dieser Zeit auch suchen durch lesen der Heiligen Schrift, Besuch der Fastenpredigt, Teilnahme an Besinnungstagen, Exerzitien, Zeiten der Stille, Kreuzweg- und Rosenkranzandachten, nicht zuletzt durch den Empfang des Bußsakramentes und durch die Mitfeier der Eucharistie auch an Werktagen.

- Fasten und Verzichten: Das eigentliche Fasten bleibt an allen Werktagen der Fastenzeit angeraten. Wer nicht so einschneidend fasten kann, sollte sich wenigstens bewusst einschränken im Essen, Trinken und Rauchen, im Gebrauch des Fernsehens und auf Partys, Tanzveranstaltungen und ähnliche Vergnügungen verzichten. In solchem Verzicht gewinnen wir neue Freiheit für Gott, für den Menschen neben uns und gegenüber den eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Wir üben damit zugleich als einzelne und als weltweite Glaubensgemeinschaft jedes Jahr neu die Haltung jenes Konsumverzichts ein, ohne den die Menschheit ihre Zukunft nicht bestehen wird.

- Almosen und Werke der Nächstenliebe: Seit alters haben die Christen es als einen besonderen Sinn des Fastens angesehen, mit den Armen zu teilen.

Jeder Christ soll je nach seiner wirtschaftlichen Lage jährlich ein für ihn spürbares Geldopfer für die Hungernden und Notleidenden in der Welt geben.

Mehr noch als sonst im Jahr sollen wir Christen in der Fastenzeit uns sorgen um Menschen in leiblicher und seelischer Not, um Alte, Kranke und Behinderte, um mutlose, ratlose und verzweifelte Menschen, in denen uns Christus begegnet.

Der Karfreitag ist strenger Fasttag. Der katholische Christ begnügt sich an diesem Tag mit einer einmaligen Sättigung und verzichtet auf Fleischspeisen. (Verpflichtung wie Aschermittwoch)

Nächstes Gebetstreffen in Sievernich:

Montag, 7. März 2005, 15:30 bis 20 Uhr

Öffnung der Kirche St. Johannes Baptist in Sievernich:

täglich von 10 bis 18 Uhr (im Winter bis 17 Uhr)

An jedem Montag und Mittwoch um 17.30 Uhr Rosenkranz

 

Der jährliche Gebetsweg von
Düren-Gürzenich nach Sievernich

Am 21. März 2005, am Montag der Karwoche, findet wieder der jährliche Gebetsweg von Düren nach Sievernich statt.

Busabfahrt in Sievernich um 8:45 Uhr.

Anmeldungen für die Busfahrt (von Siev. nach Gürz.) bei: Anneliese Mroncz, Stolberg,                                 Tel. 02402/25825

Willi Offermann, Zülpich,      Tel. 02252/950127

Jochen Hils, Sievernich,       Tel. 02252/3484

Die Kosten für die Busmitfahrt werden ca. 10 Euro pro Person betragen. Jugendliche kostenfrei.

Nach dem Gebetsweg (gegen 18:45 Uhr) ist in der Sievernicher Kirche der Abschlussgottesdienst.

 

Kollekte für die Flutopfer

Die Kollekte beim letzten Gebetstreffen am 3. Januar für die Flutopfer erbrachte 1.640,00 €. Vielen Dank.

 

Es wird ein Übersetzer für Englisch gesucht.

 

Um die Sievernicher nicht zu verärgern, wird dringend gebeten, ausschließlich die Toiletten im Jugendheim zu benutzen.